ZAC

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime

Central Cybercrime Contact Points (Germany)

Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) sind die polizeilichen Kontaktstellen des Bundes und der Länder, an die sich Unternehmen und Institutionen bei IT-Sicherheitsvorfällen wenden können. Sie nehmen Vorfälle entgegen, beraten und leiten erste strafverfolgende Maßnahmen ein. Für die Wirtschaft sind sie der direkte Draht zur Polizei im Cyber-Ernstfall.

Historie & Fakten. Die ZAC sind eng vernetzte Kontaktstellen ausdrücklich für Wirtschaftsunternehmen, Behörden, Verbände sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen — nicht für Privatpersonen, die sich an die Online-Wachen wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz oder dem Ort des Vorfalls (Länder-ZACs); KRITIS-Betreiber und Bundeseinrichtungen wenden sich an die ZAC des Bundeskriminalamts (BKA). Die BKA-Abteilung Cybercrime führt die Geschäftsführung des Bund-Länder-Verbundes und unterhält eine Quick Reaction Force (QRF) als 24/7-Einheit für erste unaufschiebbare Maßnahmen bei Angriffen auf Kritische Infrastrukturen oder Bundeseinrichtungen. Ausblick & Empfehlung. Im Vorfallsfall ist die ZAC der richtige polizeiliche Erstkontakt — parallel zu den regulatorischen Meldepflichten gegenüber dem BSI (etwa nach NIS2). Beide Wege verfolgen unterschiedliche Ziele: Die ZAC dient der Strafverfolgung, die BSI-Meldung der Gefahrenabwehr und Aufsicht. Es empfiehlt sich, die zuständige ZAC samt Erreichbarkeit vorab im Notfallplan zu hinterlegen und im Ernstfall früh, mit sauber gesicherten Spuren, Kontakt aufzunehmen. NEOSEC unterstützt Kunden dabei, die forensische Beweissicherung und die parallele Meldekette zugleich zu bedienen.
ZAC — Zentrale Ansprechstellen Cybercrime