KAIT

Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Capital Management Supervisory Requirements for IT (Germany)

Die KAIT waren das BaFin-Rundschreiben, das die IT-aufsichtlichen Erwartungen speziell für Kapitalverwaltungsgesellschaften konkretisierte — das sektorspezifische Gegenstück zu den BAIT. Sie übertrugen Grundsätze zu IT-Governance, Informationssicherheit und Auslagerung auf die Fondsbranche. Mit der EU-Verordnung DORA wurden sie aufgehoben.

Historie & Fakten. Die KAIT reihten sich in die Familie der xAIT-Rundschreiben ein, mit denen die BaFin einheitliche IT-Erwartungen über die Finanzsektoren hinweg formulierte. Um eine Doppelregulierung mit DORA zu vermeiden, hob die BaFin die KAIT mit Ablauf des 16. Januar 2025 auf; seit dem 17. Januar 2025 gelten für die betroffenen Gesellschaften unmittelbar die DORA-Vorgaben. Ausblick & Empfehlung. Auch wenn die KAIT formal außer Kraft sind: Ihre Anforderungen finden sich weitgehend in DORA wieder, und implementierte Prozesse bleiben verwertbar. Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten ihren bestehenden Umsetzungsstand per Gap-Analyse gegen DORA spiegeln, statt von vorn zu beginnen — vieles ist bereits vorhanden, anderes (etwa das Drittparteien-Informationsregister) ist neu.
KAIT — Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT